26. Februar 2026
Gemäss Info des Bundes vom 25.02.26, tritt die revidierte LSV nicht wie ursprünglich kommuniziert am 01.03.26 in Kraft sondern am 01.04.26
Hier können Sie die Info des Bundesrates einsehen inkl. Erläuterungsbericht und revidierter Lärmschutzverordnung downloaden.
Kurze Zusammenfassung der Änderungen in Stichworten:
• Erschliessungsanforderungen gestrichen → weniger lärmrechtliche Hürden bei Ein-/Umzonungen
• Klare Bewilligungsalternativen, wenn IGW nicht einhaltbar:
– kontrollierte Lüftung + Kühlung
– 50 % der lärmempfindlichen Räume mit IGW-konformem Fenster
– leiser Raum + leiser privater Aussenraum
• Aussenräume neu mit Grenzwertpflicht (Messpunkt 1.5 m über Boden, ganze Fläche)
• Höhere Anforderungen an KWL/Kühlung (SIA-Normen verbindlich)
• Baulicher Mindestschutz verschärft, Kostenrichtwert: 1 % der Gebäudekosten
• Ausnahmen nur noch restriktiv: Fluglärm oder grosse Überbauungen (max. 10 %)
• Für Bauzonen neu drei Nachweise nötig, wenn Grenzwerte nicht einhaltbar:
– überwiegendes Innenentwicklungsinteresse
– ausreichende Freiräume (Nähe, Qualität, Zugänglichkeit)
– akustische Verbesserung des Quartiers
• Verpflichtende Sicherung der Massnahmen (Sondernutzungsplan, Vertrag usw.)
• Mehr Planungssicherheit, aber höhere Anforderungen an Nachweise und Konzepte
• Freiraum-, Verkehrs- und Gebäudeplanung enger verzahnt (integraler Ansatz)
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei Ihrem Bauvorhaben in akustisch anspruchsvoller Umgebung und helfen Ihnen zu einem bewilligungsfähigen Projekt.
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