16. Januar 2025
Die Referendumsfrist per 16.01.2025 wurde nicht genutzt
In Zukunft wird es einfacher werden an lärmiger Lage zu bauen.
Nationalrat und Ständerat haben am 27.09.2024 beschlossen, dass in Zukunft primär keine Grenzwerte mehr in offenen Fenstern lärmempfindlicher Räume gelten, sondern dass bereits eine kontrollierte Wohnraumlüftung KWL mit Kühlsystem genügt als Voraussetzung für die Baubewilligung.
Alternativ zum Kühlsystem kann man den Nachweis erbringen, dass mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster mit eingehaltenem Immissionsgrenzwert verfügt.
Hier kann der geänderte und beschlossene Gesetzestext eingesehen werden.
Per Referendumsfrist vom 16.01.2025 wurde kein Referendum lanciert. Das BAFU geht jedoch davon aus, dass es wohl noch bis 2027/28 dauern wird, bis klare Regeln in Kraft treten. Bis dahin sind die offenen Punkte erst in einer Verordnung zu klären inklusive einer Vernehmlassung. Ob die aktuelle Praxis gelockert wird, bis das neue Gesetz in Kraft tritt, ist fraglich und noch unbekannt.
Gerne stehen wir Ihnen vollumfänglich für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung und beraten Sie auch im Bezug zu klimatisierten Wohnbauten, welche auch bauphysikalische Risiken mit sich bringen können.