1. April 2026
Die revidierte LSV tritt wie erwartet am 01.04.26 in Kraft
Der Bundesrat hat am 25. Februar 2026 die Teilinkraftsetzung der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) und die Änderung der Lärmschutzverordnung (LSV) per 1. April 2026 beschlossen. Er will damit die Siedlungsentwicklung besser auf den Lärmschutz abstimmen und Rechtssicherheit gewährleisten.
Hier können Sie die Information des Bundesrates einsehen und die revidierte Lärmschutzverordnung inkl. Erläuterungsbericht downloaden. Ebenfalls existiert von der Vereinigung cercle bruit eine neue Vollzugshilfe für die Baubewilligung in lärmbelasteten Gebieten.
Gerne sind wir Ihnen behilflich bei Ihrem Bauvorhaben in akustisch anspruchsvoller Umgebung und helfen Ihnen zu einem bewilligungsfähigen Projekt.
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