Neue Regelung Lüftungsfenster 2016
8. Juni 2016
Dem Bundesgerichtsentscheid vom 16. März 2016 folgend ändert der Kanton Zürich seine bisherige Lüftungsfenster-Praxis.
Was hat geändert?
- Der IGW muss neu an jedem Fenster eines lärmempfindlichen Raumes erfüllt werden.
- Massnahmen am Gebäude sind nach LSV auszuschöpfen.
- Ausnahmebewilligungen sind bei IGW-Überschreitung notwendig.
- Lärmempfindliche Räume müssen in den Grundrissen mit Farbcodes hinterlegt werden ("rot"= alle Fenster über IGW, "gelb" = mind. 1 Fenster erfüllt IGW, "grün" = alle Fenster erfüllen IGW).
- Ausnahmeregelungen gelten für Gemeinde- und Kantonssttrassen und weniger für Bahnlinien und nicht für Autobahnen.
- Pro Wohnheit gilt neu nicht mehr die 50%-Regelung sondern die 33%-Regelung (z.B. 3.5-Zi.-Whg: max. 1 "roter" Raum kann genehmigt werden).
Besuchen Sie die Website der kantonalen Fachstelle Lärmschutz FALS für weitere Infos.
Bundesgerichtsentscheid als PDF