Neue Regelung Lüftungsfenster 2016

8. Juni 2016

Dem Bundesgerichtsentscheid vom 16. März 2016 folgend ändert der Kanton Zürich seine bisherige Lüftungsfenster-Praxis.

Was hat geändert?

  • Der IGW muss neu an jedem Fenster eines lärmempfindlichen Raumes erfüllt werden.
  • Massnahmen am Gebäude sind nach LSV auszuschöpfen.
  • Ausnahmebewilligungen sind bei IGW-Überschreitung notwendig.
  • Lärmempfindliche Räume müssen in den Grundrissen mit Farbcodes hinterlegt werden ("rot"= alle Fenster über IGW, "gelb" = mind. 1 Fenster erfüllt IGW, "grün" = alle Fenster erfüllen IGW).
  • Ausnahmeregelungen gelten für Gemeinde- und Kantonssttrassen und weniger für Bahnlinien und nicht für Autobahnen.
  • Pro Wohnheit gilt neu nicht mehr die 50%-Regelung sondern die 33%-Regelung (z.B. 3.5-Zi.-Whg: max. 1 "roter" Raum kann genehmigt werden).

Besuchen Sie die Website der kantonalen Fachstelle Lärmschutz FALS für weitere Infos.

Bundesgerichtsentscheid als PDF