KWL wird zur Schallschutzmassnahme

27. September 2024

National- und Ständerat haben am 27.09.2024 Vereinfachungen bezüglich Lärmschutz beschlossen

In Zukunft wird es einfacher werden an lärmiger Lage zu bauen.

Nationalrat und Ständerat haben am 27.09.2024 beschlossen, dass in Zukunft primär keine Grenzwerte mehr in offenen Fenstern lärmempfindlicher Räume gelten, sondern dass bereits eine kontrollierte Wohnraumlüftung KWL mit Kühlsystem genügt als Voraussetzung für die Baubewilligung.

Alternativ zum Kühlsystem kann man den Nachweis erbringen, dass mindestens ein lärmempfindlicher Raum über ein Fenster mit eingehaltenem Immissionsgrenzwert verfügt.

Hier kann der geänderte und beschlossene Gesetzestext eingesehen werden. Wann dieser in Kraft tritt, ist noch unbekannt (abhängig von einem allfälligen Referendum, Referendumsfrist läuft am 16.01.2025 ab).

Gerne stehen wir Ihnen vollumfänglich für Ihr Bauvorhaben zur Verfügung und beraten Sie auch im Bezug zum beschlossenen Kühlystem in Wohnbauten, welche auch bauphysikalische Risiken mit sich bringen können.